Sie können montags bis freitags zwischen
7 Uhr und 16:30 Uhr Müll im MHKW anliefern.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 7:00 bis 16:30 Uhr
Mindestanliefermenge: 200 Kilogramm
Die Gebühren betragen aktuell nach den entsprechenden Abfallwirtschaftssatzungen bei der Selbstanlieferung von Abfällen
aus dem Alb-Donau-Kreis 210,00 €/t
(§ 16 der Abfallwirtschaftssatzung des Alb-Donau-Kreises vom 21.10.2019),
aus der Stadt Ulm 212,00 €/t
(§ 25 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Ulm vom 14.12.2022).
Weitere Informationen:
Telefon 0731 94667-120 oder -122 (Pforte)
Mail: mhkw-pforte@fernwaerme-ulm.de
Beachten Sie bitte bei Ihrer Anlieferung diese Hinweise:
- Bei Müllanlieferung von Privatpersonen ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
- Es dürfen keine unsortierten und wiederverwertbaren Abfälle angeliefert werden. Im Besonderen sind folgende Abfallfraktionen getrennt zu sammeln und diese der Wiederverwendung oder dem Recycling (stoffliche Verwertung) zuzuführen:
- Papier, Pappe und Kartonagen
- Glas
- Kunststoffe (z.B. Verpackungen)
- Metalle
- Holz
- Textilien
- Die Benutzungsordnung des Müllheizkraftwerkes Ulm-Donautal (MHKW) muss eingehalten werden.
- Die Anweisungen des FUG-Personals sind zu befolgen.
- Die beim Entladen entstandenen Verschmutzungen müssen durch den Verursacher beseitigt werden.
- Der Zutritt zu sämtlichen Räumen (ausgenommen der Entladehalle) ist verboten.
- Das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt.
- Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt:
Feuer, offenes Licht und Rauchen (mit Ausnahme auf den ausgewiesenen Raucherplätzen) ist verboten.
- Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Max. Geschwindigkeit: 25 km/h, mit Ausnahme der gesondert beschilderten Bereiche (Entladehalle, Waage, etc.).
Die Betriebsleitung