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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

 

Der Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseite:
https://www.zv-tad.de

 

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Internetseiten sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

 

  1. Nicht barrierefrei Inhalte
    PDF-Dateien, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.
    Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.

 

  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 1. August 2022 erstellt und basiert auf dem Prüfbericht Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 14. Juni 2022.

 

  1. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Etwaige weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über folgende E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Hier können auch Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden:
    Daniela Baumann
    Öffentlichkeitsarbeit
    Schillerstraße 30
    89077 Ulm
    E-Mail: daniela.baumann@alb-donau-kreis.de

 

  1. Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Internetseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls der Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 279 3360
    E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.deDie Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.Für den Alb-Donau-Kreis ist dies:Imke Schmid
    Landratsamt Alb-Donau-Kreis
    Kommunale Behindertenbeauftragte
    Schillerstraße 30
    Gebäude B, 6. Stock, Zimmer 6H-13
    89077 Ulm
    Telefon: 0731/ 185 4744
    E-Mail: imke.schmid@alb-donau-kreis.deFür die Stadt Ulm ist dies:Oliver Arnold
    Stadt Ulm
    Inklusionsbeauftragter
    Grüner Hof 5
    89073 Ulm
    Telefon: 0731 / 161 5331

    E-Mail-Kontaktformular

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.